Zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Firma Korb- und Kunst Ges.m.b.H.Lager mieten bei Flora-Blum im folgenden kurz „Vermieterin“ genannt

1) Geltung

Diese AGB liegen unseren sämtlichen Angeboten und den von uns abgeschlossenen Verträgen sowie unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bestimmungen in Geschäftsbedingungen des Kunden gelten unabhängig von deren Bezeichnung nur, soweit diese in unseren AGB gleichlautend geregelt sind oder soweit deren Geltung von uns schriftlich bestätigt wird; eine Auftragsbestätigung oder Erfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Kunden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten zudem als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, soweit wir mit diesen nicht Abweichendes vereinbaren. Unsere AGB gelten daher auch für zukünftige Verträge selbst dann, wenn bei diesen nicht explizit auf unsere AGB hingewiesen wird.

Der Kunde wird in den AGB als Mieter bezeichnet, dem Mieter zuzurechnen sind auch Dritte, welche vom Mieter zum Zutritt auf das Gelände, die Lagerhallen und das Abteil durch die Weitergabe des Zutritts-Codes befugt wurden.

2) Vertragsgegenstand-Vertragsabschluss

Die Vermieterin stellt frostfreie, durch Zugangscode geschützte, videoüberwachte Lagerabteile zu Einlagerung von Gegenständen laut Punkt 8) zur Verfügung. Die Allgemeinflächen werden regelmäßig gereinigt, der Zugang ist zu den aktuellen Öffnungszeiten mit persönlichem Code möglich.

Nach der Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Besichtigung des Lagerabteils wird ein Mietanbot erstellt. Der Kunde weist sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Pass) aus, er gibt seine Wohn-/ Firmenadresse bekannt, er nennt uns eine e-mail Adresse, über welche sämtliche Kommunikation geführt wird. Alle an diese e-mail Adresse gesendeten Schreiben (auch Mahnschreiben) gelten rechtlich als zugestellt. Der Kunde erhält von der Vermieterin ein nach seinen Vorgaben erstelltes Mietangebot und unterzeichnet dieses. Nach der Überweisung der Kaution und der Miete erhält der Mieter den Zutrittscode, dadurch kommt der Mietvertrag schlüssig zustande. Bei der Übernahme des Lagerabteils wird durch Mieter und Vermieter ein Übernahmeprotokoll erstellt, indem etwaige Mängel angeführt werden, dadurch gilt das Lager als unbeschädigt und sauber übernommen.

3) Zahlungsbedingungen

Vor Erhalt des Zutrittscodes zu den Lagern überweist der Mieter die vereinbarte Kaution und die erste Miete. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses binnen 14 Tagen unverzinst auf das Konto überwiesen, von dem die monatlichen Mieten abgebucht werden. Die Kaution kann von der Vermieterin für Kosten verwendet werden, welche der Mieter (oder durch ihn befugte Dritte) durch Mietrückstände, unsachgemäße Nutzung, Beschädigung oder Verunreinigung verursacht. Durch Inanspruchnahme verbrauchte Teile der Kaution sind vom Mieter unverzüglich zu ersetzen.

Die vereinbarungsgemäß fälligen Mieten werden ausschließlich per SEPA Lastschrift (Bankeinzug) im Vorhinein eingezogen. Falls die Abbuchung nicht möglich ist wird der Mieter per e-mail informiert. Daraus entstehende Mahn-/ Inkassospesen, sowie Räumungs-, Verbringungs- und Vernichtungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin kann dem Mieter bei Zahlungsverzug den Zutritt zum Lager verweigern, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Es gelten Bearbeitungsgebühren von € 30.- pro Mahnschreiben(auch e-mail), der Ersatz der Bankspesen durch die Nichteinlösung der SEPA Lastschrift und bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 12% per anno als vereinbart.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen aus welchem Grund immer zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen; dies gilt nicht für Kundenforderungen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen oder uns entstandener höherer Zinsschaden geltend zu machen.

4) Mietentgelt und Wertsicherung

Die Höhe des Mietentgelts wird in der aktuellen Preisliste bekanntgegeben.

Das Mietentgelt gilt als wertgesichert, als Basis dient der von der Statstik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020, des Monats Jänner des jeweiligen Jahres. Veränderungen unter 1% bleiben unberücksichtigt. Die Veränderungen des Verbraucherpreisindex gelten als Richtwert, eine Preisänderung kann auch höher oder niedriger als dieser sein.

Bei Verträgen mit monatlicher Zahlung wird eine Preisanpassung an die aktuelle Preisliste frühestens nach 3 Monaten Mietdauer angewendet. Bei vorausbezahlten Verträgen (6 oder 12 Monate) bleibt der Mietpreis bis zum Ende der Vorauszahlung unverändert, die Anpassung an die aktuelle Preisliste wird bei der nächsten Abbuchung vorgenommen, also frühestens nach 6 oder 12 Monaten.

Wenn eine neue Preisliste erscheint, erhält jeder Mieter ein aktuelles Exemplar per mail und gilt somit von der Preisänderung informiert.

Es wird festgehalten, dass die Flächenangaben der Abteile auf der Homepage ungefähre Maße darstellen und eine Änderung des Mietentgelts erst ab einer Abweichung von mehr als 15% möglich ist.

5) Kündigung der Mietvereinbarung

Der Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien zum Ende der Vorauszahlungsperiode (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate) 2 Wochen im Vorhinein gekündigt werden. Grundsätzlich sind alle unsere Mietverträge unbefristet, außer eine Befristung ist ausdrücklich am Mietanbot vermerkt.

Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um den gleichen Zeitraum, (1 Monat, 6 Monate, 12 Monate) der im Mietvertrag angegeben ist und das fällige Mietentgelt wird abgebucht.

Beide Vertragsparteien haben außerdem ein Kündigungsrecht laut §1117 und §1118 ABGB.

Die Vermieterin kann auch bei Verstößen gegen diese AGB, im Speziellen die Punkte 3), 6) und 7) dieser AGB den Mietvertrag kündigen.

6) Zutrittsbestimmungen für Gelände und Abteil

Nur der Mieter, dessen Begleiter oder von ihm durch Weitergabe seines Codes ermächtigte Personen, haben während der Öffnungszeiten Zutritt zum Gelände und zum Abteil. Die Vermieterin kann von jeder Person, welche sich auf dem Firmengelände befindet, einen Ausweis oder eine andere Legitimation verlangen, bei Verweigerung wird die Person des Geländes verwiesen.

Technische Störungen wie Stromausfall, EDV-Störung etc., welche einen Zutritt zum Gelände unmöglich machen, begründen keine Ansprüche, Schadenersatz oder Mietentgeltsminderung.

Das Abteil wird unverschlossen vermietet und ist durch den Mieter bei seiner Abwesenheit mit einem geeigneten Vorhängeschloss abgeschlossen zu halten.

Bei Gefahr im Verzug, einer behördlichen Anordnung oder bei begründetem Verdacht, dass das Abteil vertragswidrig benutzt, verbotene oder die Sicherheit gefährdende Gegenstände eingelagert sind, kann die Vermieterin oder bevollmächtigte Personen jederzeit das Lager öffnen und betreten.

Der Mieter gewährt der Vermieterin Zutritt für Erhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, behördliche Kontrollen oder andere notwendige Arbeiten. Diese Termine werden mindestens 7 Tage im Vorhinein angekündigt. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen wie Umbauarbeiten, Sanierungen, Reparaturen verpflichtet sich der Mieter die eingelagerten Gegenstände bei Bedarf binnen 14 Tagen in ein anderes gleichwertiges Abteil zu räumen. Bei Nichteinhaltung einer Aufforderung zur Öffnung oder Räumung des Abteils ist die Vermieterin berechtigt, auf Kosten und Risiko des Mieters das Abteil zu öffnen und die eingelagerten Gegenstände in ein anderes Abteil zu verbringen.

Eine schadenersatzrechtliche Haftung unsererseits besteht nur, soweit es sich um Personenschäden handelt oder aber wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind vom Kunden bei sonstigem Ausschluss jedenfalls binnen 12 Monaten ab Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens aber binnen 10 Jahren nach Erbringung unserer Lieferung bzw. Leistung. In jedem Fall ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche betreffend Folgeschäden, Vermögensschäden und Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden.

7) Nutzung des Abteils

Das angemietete Lagerabteil darf ausschließlich zu Lagerzwecken laut den nachfolgenden Richtlinien verwendet werden:

Der Mieter lagert ungefährliche Gegenstände, welche sich in seinem Eigentum befinden oder über welche ihm die Verfügungsgewalt übertragen wurde.

Eine teilweise oder gänzliche Untervermietung ist untersagt.

Es ist ausdrücklich verboten, das Lager in einer Art und Weise zu verwenden, die Versicherungsbestimmungen verletzt, Dritte schädigt, stört oder beeinträchtigt, es zu Wohnzwecken, als Büro, als Geschäftsadresse zu nutzen, gewerbliche Tätigkeiten, welche einer behördlichen Genehmigung bedürfen auszuführen.

Es ist verboten bauliche Änderungen (wie z.B. Befestigungen an Boden, Wand oder Decke zu bohren oder anderweitig anzubringen) ohne schriftliche Genehmigung der Vermieterin am Lagerabteil vorzunehmen. Schäden am Lagerabteil sind unverzüglich der Vermieterin zu melden.

Da Fluchtwege und Zugänge immer frei zuhalten sind, werden von der Vermieterin sämtliche Gegenstände, welche in Gängen, Zufahrten, Rampen etc. abgestellt sind ohne Vorwarnung auf Kosten des Mieters entfernt und anderweitig eingelagert oder vernichtet.

Das Einlagern der folgenden Gegenstände ist ausdrücklich verboten: Lebewesen (weder tot noch lebendig), Nahrungsmittel (auch nicht verpackt), radioaktive Stoffe, Asbest, Waffen, Munition, Gase, Farben und Lacke, Benzin, Lösungsmittel, Batterien oder Akkumulatoren, nicht vor Motten geschützte Kleidung (insbesondere Pelze), Sondermüll, Müll, Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände, Wertpapiere, Gegenstände oder Substanzen deren Besitz gesetzlich verboten ist, weiters gesundheitsschädliche, rauchende, feuergefährliche, explosive, pyrotechnische, unangenehm oder stark riechende, giftige Stoffe, Substanzen oder Gegenstände. Dinge, Stoffe, Substanzen welche Emissionen absondern oder welche Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen nicht standhalten. Motoren nur wenn sie trockengelegt (keinerlei Flüssigkeiten im oder am Motor) sind. Autoreifen nur in haushaltüblichen Mengen (max. 8Stk pro Abteil).

Das Mietobjekt muss am Tag des Vertragsendes bis zum Ende der Öffnungszeiten geräumt, besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand, so wie bei Mietbeginn übernommen, verlassen und zurückgegeben werden. Abnützung, welche durch ordentliche und widmungsgemäße Benützung entsteht, ist im Mietentgelt enthalten.

Wird das Lagerabteil nicht in ordentlichem Zustand zurückgegeben oder nicht geräumt, wird das Lagerabteil geöffnet, geräumt und nach Ermessen der Vermieterin anderweitig eingelagert, vernichtet oder verkauft. Daraus entstehende Mahn-/ Inkassospesen, sowie Räumungs-, Verbringungs- und Vernichtungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Es gelten Bearbeitungsgebühren von € 30.- pro erforderlichem Schreiben (auch e-mail) und bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 12% per anno als vereinbart.

Der Mieter stimmt bei Nichträumung nach Vertragsende (auch nach Vertragskündigung wegen Verletzung einer der Punkte des Mietangebots oder der AGB durch den Mieter) einer vermieterseitigen Öffnung des Lagerabteils und der Inbesitznahme der ins Lagerabteil eingebrachten Gegenstände zu und verzichtet ausdrücklich auf eine Klage wegen Besitzstörung, oder einem anderen Titel, welcher sich aus der Ausübung der Vermieterrechte lt. Mietangebot oder AGB ergibt.

8) Versicherung

Die Gebäudeversicherung gegen Sturm, Hagel etc. ist durch den Vermieter abgeschlossen. Die ins Mietobjekt (Lagerbox -raum -Fläche) eingebrachten Güter sind durch uns nicht versichert. Der Mieter versichert seine eingelagrten Güter selbst.

9) Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Verträge, Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Es wird österreichisches Recht vereinbart. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag (inklusive dessen Zustandekommen) wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für 3300 Amstetten, Österreich, zuständigen Gerichtes vereinbart.

10) Sonstiges

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Anschrift oder e-mail Adresse unverzüglich mitzuteilen, widrigenfalls Schreiben, Erklärungen und Lieferungen unsererseits als zugestellt gelten, wenn wir diese an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder e-mail Adresse richten bzw. senden.

Daten des Kunden werden, soweit dies nach der DSGVO zulässig ist, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Genaue Richtlinien finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.

Auf unserem Firmengelände gilt die STVO.

Es gelten ausschliesslich auf dem Mietangebot schriftlich festgehaltene Vereinbarungen und unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung. Es bestehen keinerlei mündliche Nebenvereinbarungen.